Staatlich anerkannte
Fachweiterbildung Nephrologie (DKG)

berufsbegleitende Fachweiterbildung zur Erlangung der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Altenpfleger/in für Nephrologie

mit erfolgreichem Abschluss ist man zusätzlich:

  • Hygienebeauftragte/r nephrologische Pflege
  • Mentor/in nephrologische Pflege

Die Weiterbildung soll die in der nephrologischen Pflege tätigen Pflegeberufe berufsbegleitend über die Dauer von 2 bzw 3 Jahre mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten der nephrologischen Krankenpflege vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Einstellungen vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden spezielle Kompetenzen, Kenntnisse, Verhaltensweisen und Einstellungen vermittelt. Gerade die Langzeitbetreuung der chronisch kranken Menschen in den verschiedenen Lebensphasen erfordert eine hohe Sozial- und Handlungkompetenz zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben. Aufgabenschwerpunkt liegen heute in der Verbesserung der Lebensqualität und der Rehabilitation nephrologischer Patienten sowie der Prävention und der Früherkennung von kurzfristigen und langfristiger Probleme. Die Pflegekräfte erwerben die notwendigen Kompetenzen, um mit den erworbenen theoretischen und praktischen Fähigkeiten entsprechend ihrer Verantwortlichkeit qualifiziert zu handeln.

Zielgruppe

Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes besitzt und nachweist, dass er nach Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet der Weiterbildung tätig war.

  1. Abgeschlossene dreijährige Krankenpflege-/ Kinderkrankenpflegeausbildung oder Gesundheits-, Krankenpfleger(in).
    1.2. Abgeschlossene dreijährige Altenpflegerin / Altenpflegers (AltPflAPrV)
    a. Zeugnis der Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung.
    b. Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz (KrpfG) oder
    (AltPflAPrV).
  2. Mindestens zweijährige Tätigkeit in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, davon mindestens 6 Monate in der Nephrologie.
  3. Anrechenbarkeit von Basis Modulen (BM) und Moduleinheiten (ME) nach DKG
    Sofern eine Teilnehmende Module im Rahmen einer anderen pflegerischen DKG-Weiterbildung nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat, können diese auf Antrag der Teilnehmenden von der Leitung der Weiterbildung angerechnet werden, wenn die Gleichwertigkeit zur DKG-Empfehlung gegeben ist.
    Absolvierten Anteile aus anderen Qualifikationen (Praxisanleitung, PDL etc.), dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. Die Notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei der WBS.
  4. Gesonderte Regelung:
    Gleichwertige Bildungsabschlüsse wie z. B. Bachelor of since nursing
    Med. Assistenzberufe und Altenpfleger(in).

Dauer und Gliederung

Die Weiterbildungsmaßnahme wird unter der Verantwortung der staatlich anerkannten nephrologischer Weiterbildungsstätte Ulm berufsbegleitend in Zusammenarbeit mit den kooperierenden und Weiterbildungs-teilnehmern entsendenden Einrichtungen (Kliniken, gemeinnützige Dialyseeinrichtungen, Dialysepraxen) durchgeführt. Mit der entsendenden Einrichtung wird ein Kooperationsvertrag geschossen.
Die Weiterbildung umfasst 720 theoretische und fachpraktische Unterrichtsstunden.

Der Präsenzunterricht erfolgt in 8 Wochenblöcken von (5-6 Unterrichtstagen) an der Nephrologischen Weiterbildungsstätte Ulm. Die umfangreichen Schulungsunterlagen werden den Teilnehmern zu Beginn der Blockwochen ausgehändigt. Der vertiefende zusätzliche Fachpraktische Unterricht dient der Vertiefung, Umsetzung und Einübung der in der theoretischen Unterrichten vermittelnden Themenbereiche.

INHALTE:
  • Praxisgespräche
  • klinische Visiten und Demonstrationen und ist in Form von Gruppen- und Einzelunterricht durchzuführen.Der Unterricht besteht aus:
  • Vorträgen,
  • Referenten
  • Kleingruppenarbeit
  • Praxisaufgaben um theoretische Kenntnisse in die Praxis zu transferieren.Er wird unter der Verantwortung der Weiterbildungsstätte in diesen Einrichtungen durchgeführt, insoweit dort die medizinischen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen. Einzelabschnitte des fachpraktischen Unterrichts (z.B. Unterweisung in der Behandlung und Pflege nierentransplantierter Patienten) werden nach Absprache an der Weiterbildungsstätte Ulm absolviert, wenn die medizinischen Voraussetzungen (z.B. Transplantationseinheit) in der entsendenden Einrichtung nicht vorliegen. Der Fachpraktische Unterricht erfolgt nach Absprache in Anlehnung an das Praxisbegleitheft und dauert in der Regel 6 Wochen in 2 Jahren. Das Praxisbegleitheft dient zur Planung und Dokumentation der Maßnahme.

Lernbereiche

Bereich I: Kernkompetenzen der nephrologischen Pflege

1.1 Menschen mit Nierenerkrankung Betreuung und begleiten (120 Std)
Chronische Niereninsuffizienz / Konservative Behandlung
Praktisch Nephrologische Ambulanz
Prädialytische Phase / Krankheitslehre
Diabetes und Niere

1.2 Extrakorporale Blutreinigungsverfahren bei nierenkranken Menschen durchführen (120 Std.)

Terminales Nierenversagen / Hämodialyse
Hygiene „Hygienebeauftragte/r in der nephrologischen Pflege“
Praktisch Technik der Blutreinigungsverfahren
Ernährung
Praktisch Notfallmedizin

1.3 Peritonealdialyse bei Menschen mit Nierenerkrankungen durchführen (100 Std.)

Formen der Peritonealdialyse
Praktisch Peritonealdialyse / Heimhämodialyse

Bereich II: Pflegerisches Handeln in speziellen Situationen

2.1 Menschen mit Transplantation betreuen und begleiten (50 Std.)
Praktischer Unterricht Nierentransplantation

2.2 Spezielle extrakorporale Blutreinigungsverfahren bei erkrankten Menschen durchführen (60 Std.)

Spezielle Therapien Hämofiltration / Hämodiafiltration/ / Plasmapherese, Lipidaherese etc.
Praktisch: Spezielle Therapieverfahren

2.3 Nierenkranke Kinder betreuen und begleiten (10 /40 Std.)
2.4 Palliative Betreuung / Sterbebegleitung

Bereich III: Rahmenbedingungen und Kontext der Fachpflege Profession der Fachpflege ausüben und weiter entwickeln

3.1 Profession der Fachpflege ausüben und weiterentwickeln (60 Std.)

Grundlagen der nephrologischen Pflege (Geschichte und Berufskunde)
Rechtliche Aspekte
Ethik
Ethnische und kulturelle Einflüsse
Forschung / Facharbeit
Prozesse strukturieren und organisieren (60 Std.)
Pflegeprozess / Pflegemodelle / Methoden der Pflege
Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement
Administration, Ausstattung, Organisation, Vorratshaltung und Dokumentation

3.2 Psychologische Aspekte der nephrologischen Pflege

Bereich IV: Sich selbst im beruflichen Handeln wahrnehmen

4.1 Menschen zu Selbstmanagement/ -behandlung führen (70 Std.)
– Der Lehr – Lern – Prozess / Edukation
– Auswirkungen der chronischen Erkrankung
– Kommunikation

4.2 Selbstbehandlung und Heimdialyse

Schulung und Beratung / Anleitung durchführen (70 Std.)

5.1 Spezielle Unterrichtsangebote

Alle Teilnehmer welche die 2 jährige Fachweiterbildung Nephrologie bei uns erfolgreich absolviert haben erhalten die Bezeichnung „Hygienebeauftragte in der nephrologischen Pflege“ automatisch mit Ihrem Zeugnis. Für den Praxisanleiter werden 100 Std. angerechnet. Die fehlenden 100 Std. für den Praxisanleiter können zusätzlich in 2 Modulen erworben werden.

Verordnungen

Die Ausbildung basiert auf folgenden Verordnungen:

  • Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Berufen der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege auf dem Gebiet der Nephrologie vom 19.12.2000 (GBI2001); Änderung 25.01.2012; Änderung 10.01.2014; 04.03.2016, 17.02.2021 (Weiterbildungsverordnung – Nephrologie) und dem Landespflegegesetzt (LPflG BW)
  • Staatliche Anerkennung vom 25.11.1995; Az.: 62-4/3807/ulm/Nephrologie, RP Tübingen
  • DKG-Empfehlung vom 09.03.1995 und Überarbeitung vom 20.09.2011, 29.09.2015, 01.05.2022 und 04.07.2023 in Anlehnung an den europäischen Kernlehrplan der EDTNA/ERCA vom 19.11.1993
  • Kompetenzbasierter Rahmenlehrplan Nephrologische Fachweiterbildung (BANP 2012)

Seit 1978 führt die Weiterbildungsstätte (WBS Ulm) die nephrologische Fachweiterbildung durch. 1995 wurde die WBS Ulm von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) zur bundesweiten Durchführung und Prüfung der nephrologischen Übergangsregelung ermächtigt. Seit 1995 ist die WBS Ulm zusätzlich noch staatlich anerkannt.

Die DKG-Empfehlung vom 09.03.1995 mit Überarbeitung 20.09.2011 & 29.09.2015 ist in ihren Inhalten und Moduleinheiten (ME) abgebildet.
Erworbene Moduleinheitenaus anderen DKG Weiterbildungen können auf Antrag angerechnet werden. Europäische Bildungspolitik zur beruflichen Bildung wie der Bologna-Kopenhagen-Prozess werden in der WB berücksichtigt. Die Inhalte folgender Lehrpläne fließen in die WB ein:

  • Anlehnung an den europäischen Kernlehrplan der EDTNA/ERCA vom 19.11.1993
  • Kompetenzbasierter Rahmenlehrplan nephrologische Fachweiterbildung (BANP  2012)
  • Lehrplan Hygienebeauftragte/r nephrologische Pflege der Deutschen Gesellschaft für angewandte Hygiene in der Dialyse (dgahd), akkreditiert seit 28.12.2012
  • Praxisanleiter DKG v. 29.09.2015

Mit erfolgreichem Abschluss ist der Teilnehmer staatlich anerkannte/r (Fach)Krankenschwester/Krankenpfleger, Gesundheits-, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Pflegefachfrau/-mann, Altenpfleger/in für Nephrologie + Hygienebeauftragte/r nephrologische Pflege und Mentor/in. 100 Stunden können später für den Praxisanleiter (DKG-Empfehlung 29.09.2015) angerechnet werden. 

Allgemeines

Die Weiterbildungsmaßnahme wird unter der Verantwortung der staatlich anerkannten nephrologischen Weiterbildungsstätte Ulm WBS-Ulm berufsbegleitend in Zusammenarbeit mit den kooperierenden und Weiterbildungsteilnehmern entsendenden Einrichtungen (Kliniken, gemeinnützige Dialyseeinrichtungen, Dialysepraxen) durchgeführt. Mit der entsendenden Einrichtung wird ein Kooperationsvertrag geschossen. Eine Liste der Kooperationspartner finden Sie HIER

Die Modularisierung ist ein zentraler Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie der Hochschulen. Die Vorteile liegen in zunehmender Flexibilität für die Teilnehmenden und bieten die Möglichkeit zur Gestaltung individueller Bildungsverläufe und die Anerkennung vonbereits erworbenen Leistungen. Der theoretische Weiterbildungsteil ist modular gestaltet. Basismodule (BM) nach DKG-Empfehlung (BM I, BM II), die bereits absolviert worden sind, können angerechnet werden. Genauere Informationen und Anträge erhalten Sie bei der WBS. Fördermöglichkeit wie Meister- BAföG, Begabten-Förderung etc. sind bei rechtzeitiger Antragstellung möglich.

§1 | Ziel/Zweck

Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung im Fachgebiet Nephrologie (nach § 20 aktuelles  LPflG BW) soll Krankenschwestern, Krankenpflegern und , Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpflegern sowie Gesundheits-, Krankenpfleger/innen, Pflegefachfrau/mann, Altenpfleger/in mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten der nephrologischen Krankenpflege und verwandter Verfahren vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Einstellungen vermitteln.

1.1.
Die Patientenversorgung erfolgt entsprechend dem allgemein anerkannten Standpflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse.

1.2.
Nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung begegnen die Teilnehmenden komplexen beruflichen
Situationen mit individuellem Handeln, indem fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen
vertieft und erweitert werden. Die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Patienten werden ebenso wie ihre familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Aspekte einbezogen.

1.3.
In der Weiterbildung werden den Teilnehmenden Inhalte zur Kompetenzentwicklung vermittelt, die in den
jeweiligen Modulen (siehe Praxisbegleitheft) detailliert beschrieben und dokumentiert werden.

Die Punkte 1.1– 1.3 entsprechen der aktuellen DKG-Empfehlung

§2 | pflegerischen Aufgaben

2.1.
Sach-und fachkundige, umfassende, geplante Pflege der Patientinnen und Patienten sowie die kontinuierliche Überwachung und Mitwirkung bei der Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patientinnen und Patienten mit Nierenfunktionsstörungen.

2.2.
die Mitwirkung bei der konservativen, präventiven Behandlung von Nierenerkrankungen bzw. deren Auswirkungen.

2.3.
die Unterstützung ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen.

2.4.
Sachgerechtenr Umgang mit medizinischen Instrumenten, Geräten, Medizinprodukten und Hilfsmitteln, soweit dies nicht dem Arzt vorbehalten ist.

2.5.
die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externen Herzmassage, ggf. die selbstständige Einleitung einzelner Maßnahmen bis zum Eintreffen einer Ärztin oder eines Arztes.

2.6.
Planung und Überwachung der Organisation des Krankenpflegedienstes und der Arbeitsabläufe in nephrologischen Einheiten.

2.7.
Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung.

2.8.
Anleitung und Beratung von Patientinnen/Patienten und Angehörigen sowie die Anleitung von Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschülern, die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2.9.
Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegenden.

2.10.
Einhaltung und Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften und anderer technischer Vorschriften im eigenen Arbeitsbereich. Die Befähigung zur Übernahme der genannten Aufgaben erfolgt durch theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen und
Einstellungen.

§3 | Dauer, Gliederung und Abschluss

Die Weiterbildung dauert in der Regel zwei/drei Kalenderjahre, bei Teilzeitkräften maximal fünf Jahre und erfolgt berufsbegleitend.

Die Weiterbildung gliedert sich in:

3.1.
Theoretische und fachpraktische Unterrichte von mindestens 720 Stunden. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.

3.2.
Zusätzlich sind Unterrichtsstunden für selbstgesteuertes Lernen vorgesehen. Diese Unterrichtsstunden erfolgen in Lehrbriefen, Hausarbeiten und einer Facharbeit.

3.3.
Der fachpraktische Unterricht von mindestens 440 Stunden dient der Vertiefung, Umsetzung und die Einübungder im theoretischen Unterricht vermittelten Themenbereiche. Er beinhaltet auch Praxisgespräche, klinische Visiten und Demonstrationen und wird in Form von Gruppen- und Einzelunterricht durchgeführt.
Der fachpraktische Unterricht wird von der Weiterbildungsstätte Ulm mit den kooperierenden und Teilnehmern der entsendenden Einrichtungen koordiniert. Er wird unter der Verantwortung der WBS Ulm in diesen Einrichtungen durchgeführt, insoweit dort die medizinischen und fachlichen Voraussetzungen (Praxisanleiter/in) vorliegen.
Einzelabschnitte des fachpraktischen Unterrichts können, wenn die medizinischen Voraussetzungen (z.B. Transplantationseinheit) in der entsendenden Einrichtung nicht vorliegen, bei entsprechend qualifizierten Kooperationspartnern unter Leitung der WBS Ulm erfolgen. Der fachpraktische Unterricht erfolgt nach Absprache in Anlehnung an das Praxisbegleitheft und dauert in der Regel (abhängig von den vorhandenen Einsatzgebieten der entsendenden Einrichtung) sechs Wochen in zwei bzw. drei Jahren. Der praktische Einsatzüber einen Gesamtzeitraum von mindestens 2.350 Stunden (nach DKG 1.800 Stunden.) erfolgt in festgelegten Einsatzbereichen in der eigenen Einrichtung und/oder in Kooperationseinrichtungen. Die praktische Weiterbildung/Anleitung erfolgt berufsbegleitend durch qualifizierte Mitarbeiter (Praxisanleiter).  Die Weiterbildungsstätte Ulm und die entsendende Einrichtung koordinieren die obligatorischen und fakultativen Einsatzorte. Je nach Einrichtung sind im Vorfeld schriftliche Praktikumsanträge zu stellen.

Der Einsatz der Teilnehmer hat in mindestens vier der folgenden Bereiche zu erfolgen:

a.)
Konservative stationäre Behandlung
(Fakultativ) 75 Stunden

b.)
Konservative ambulante Behandlung (nephrologische Ambulanz)
Obligatorisch (Pflicht) 75 Stunden

c.)
Abteilung für chronische Hämodialyse- oder Peritonealdialyse
Obligatorisch (Pflicht) 12 Wochen

d.)
Trainingsabteilung für Hämodialyse oder Peritonealdialyse
(Fakultativ) 75 Stunden

e.)
Abteilung für akute Dialysebehandlung und Behandlung mit Spezialverfahren
(Fakultativ) 75 Stunden

f.)
Nierentransplantation
(Fakultativ) 75 Stunden oder 1-2 Fallbegleitungen

g.)
Pädiatrische Nephrologie.
(Fakultativ) 75 Stunden für Kinderkranken-schwestern/-pfleger obligatorisch

h.)
Diabetische Schwerpunktpraxis
(Fakultativ) 37,5 Stunden

• Praktischer Teil
FNE Fachmodul Nephrologie (DKG)
B Basismodul (DKG)
ME Modul Einheit

1.  Menschen mit Nierenerkrankung begleiten und betreuen  FNE, MI
1.1 Konservative Behandlung bei chron. Niereninsuffizient
1.2 Nephrologische Ambulanz  
1.2.1 Konservative stationäre Behandlung  
1.3 Prädialytische Phase / Krankheitslehre FNE, MI, ME 1
1.4 Administration / Organisation  
1.5 Niereninsuffizienz und unterschiedliche Krankheitsbilder
1.5.1 Akutes Nierenversagen / Toxikologie FNE, MI,  ME2
1.5.2 Diabetes und Niere FNE, MIV, ME2
1.5.3 Diabetes ( Ambulanz)  
1.5.4 Geriatrische Nephrologie / Palliative Versorgung    FNE, MI, ME2
1.5.5 Praktisch Palliativ / Geriatrie /Demenz  
1.5.6 Auswirkung der chronischen Erkrankung FNE, MI, ME3
1.6 Terminale Niereninsuff. extrakorporale Verfahren HD FNE, MII, ME2
1.7 Technik der extrakorporalen Verfahren HD     FNE, MII, ME1
1.8 Hygienebeauftragter nephrol. Pflege     
Wundmanagement    
FNE, MII, ME 4

FNE, MIV, ME 3

1.9 Einweisungen Hygiene, MP, Arbeitsmedizin
1.10 Ernährung FNE, MIV,
1.11 Ernährungsschulung
1.12 Formen der Peritonealdialyse FNE , MII, ME 3
1.13 Peritonealdialyse Praxis
1.14 Notfallmedizin Praxis   FNE, MI, ME 1
2. Pflegerisches Handeln in speziellen Situationen   FNE, ME 4
2.1 Transplantation
2.2 Transplantation Praxis
2.3 Spezielle Therapie HF, HDF, Apherese   FNE , MII, ME 1
2.4 Spezielle Therapie HF, HDF, Apherese Praxis   FNE , MII, ME 2
2.5 Pädiatrische Nephrologie FNE , ME 3
3. Rahmenbedingungen und Kontext d. Fachpflege / berufliche Grundlagen    BM 1
3.1 Grundlagen der nephrol. Pflege-Geschichte / Berufskunde         BM1, ME 1
3.2 Rechtliche Aspekte BM1, ME 1
3.3. Ethik      BM1, ME 1
3.4 Ethnische und kulturelle Einflüsse  BM1, ME 1
3.5 Ökonomische Aspekte    BM1, ME 1
3.6 Pflegeprozess/ Methoden d. Pflege BM1, ME 1
3.7 Nephrologische Pflege, selbstgesteuertes Lernen
3.8 Forschung BMII, ME 4
3.9 Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement  BMII, ME 4
4.0 Menschen zum Selbstmanagement führen Entwicklung initiieren/gestalten BMII
4.1 Edukation/Schulung/Beratung/Anleitung BMII, ME 1
4.2 Lehr-Lern-Prozess
4.3 Psychologische Aspekte/ Selbstbewusstsein / Kommunikation    FNE, M1
4.4 Kommunikation, Modelle von Gesundheit in die Krankheit einbeziehen BMI, ME
4.5 Selbstbehandlung Heimdialyse  Anleitung neuer Mitarbeiter BMI, FNE, MII, ME3
5. Spezielle Unterrichtsangebote
5.1 Arbeiten unter Kinästhetik-Aspekten
5.2 Praktische Unterweisung durch Exkursion
5.3 Selbstgesteuertes Lernen/E-Learning/Lehrbriefe/Lerngruppe

§5 | Unterbrechungen/Teilzeit

Auf die Dauer des Lehrganges werden je Weiterbildungsjahr angerechnet

5.1.
Unterbrechungen in Höhe des tariflichen Urlaubes und 

5.2.
Unterbrechungen durch Arbeitsunfähigkeit oder wegen Schwangerschaft bis zur Dauer von acht Wochen entsprechend § 4 der Weiterbildungsverordnung.

5.3.
Für teilzeitbeschäftigte Teilnehmer verlängert sich die WB entsprechend.

§6 | Prüfungen und Benotung

Schriftliche Leistungsprüfungen im Rahmen der Weiterbildung erfolgen nach den Modulen. Zusätzlich sind Haus- und Projektarbeiten zu erstellen. Die Zwischenprüfung erfolgt in Form einer schriftlichen Arbeit und einer zentralen praktischen Prüfung. Alle erbrachten Leistungen (halbe und ganze Noten) während der Weiterbildung fließen in die Anmeldenote (ganze Note) für die Examensprüfung ein.

Die Examensprüfung erfolgt an drei Tagen.

Teil 1 schriftlich
theoretische Prüfung 

Teil 2 mündlich
theoretische Prüfung vor dem Prüfungsausschuss

Teil 3 praktische Prüfung 

Der/die Teilnehmende muss die Pflege eines Patienten oder einer Patientengruppe gemäß den Zielsetzungen der jeweiligen Weiterbildung planen, organisieren, durchführen, begründen und evaluieren.

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss an der Weiterbildungsstätte abgenommen, der aus einem vom Regierungspräsidium bestellten Vorsitzenden, der Leitung der Weiterbildungsstätte, einem Facharzt der Weiterbildungsstätte und zwei Lehrkräften, davon mindestens eine Pflegekraft, besteht und mit Mehrheit entscheidet.
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Für die einzelnen Prüfungsleistungen und das Prüfungsergebnis gelten die folgenden Notenstufen.

Sehr gut (1), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
Gut (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
Befriedigend (3), wenn die Leistung den Anforderungen im Allgemeinen entspricht.
Ausreichend (4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Mangelhaft (5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht.

§7 | Voraussetzungen

Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1, Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes besitzt und nachweist, dass er/sie nach Erteilung der Erlaubnis des Krankenpflegegesetzesmindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet der Weiterbildungtätig war.

1.)
Abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Krankenpflege-/Kinderkrankenpflege oder Gesundheits-, Krankenpflege
1.2.)
Abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Altenpfleger/in (AltPflAPrV)

a. Zeugnis der Krankenpflege-bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung.
b. Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz (KrpfG) oder der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV).

2.)
Mindestens zweijährige Tätigkeit in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, davon mindestens
sechs Monate in der Nephrologie.

3.)
Anrechenbarkeit von Basis-Modulen (BM) und Moduleinheiten (ME) nach DKG. Sofer eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer Module im Rahmen einer anderen pflegerischen DKG-Weiterbildung nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat, können diese auf Antrag der Teilnehmenden von der Leitung der Weiterbildung angerechnet werden, wenn die Gleichwertigkeit zur DKG-Empfehlung gegeben ist. Absolvierte Anteile aus anderen Qualifikationen
(Praxisanleitung, PDL etc.), dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. Die Notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei der WBS.

4.)
Gesonderte Regelung:
a. Gleichwertige Bildungsabschlüsse wie z. B. Bachelor of sience nursing 
b. Med. Assistenzberufe und Altenpfleger/in.

§8 | Aufnahmeantrag

Nephrologische Weiterbildungsstätte Ulm
z.Hd. Frau Bundschu
Käppelesweg 8
89129 Langenau
Tel.: 07345 22933
E-Mail: info@wbs-ulm.de

Folgende Unterlagen (keine Originale senden!) sind der Anmeldung beizufügen:

  1. Beglaubigtes Zeugnis Ausbildung in der Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung, Altenpflege/Gesundheits-, Krankenpfleger/in, Pflegefachfrau/mann.
  2. Beglaubigte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz, PfLAPrV
  3. Zeugnis(se) und Zwischenzeugnis über die Voraussetzungen der zweijährigen Berufserfahrung in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, davon mindestens 6 Monate in der Nephrologie.
  4. Einverständniserklärung des Arbeitgebers über Dienstbefreiung für die Blockunterrichte/Kooperationsvereinbarung. (Vorlage der WBS)
  5. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild.
  6. Beglaubigte Heiratsurkunde bei Namensänderung.
  7. Alle Kontaktdaten des Teilnehmers (Adresse, Tel., Mobil, Mail, …) und der entsendenden Einrichtung.
  8. Adresse des Rechnungsempfängers. Ratenzahlung ist nach Absprache möglich
  9. Unterlagen (Kopie) der Anträge falls Meiste-Bafög oder Begabtenförderung etc. beantragt wurde.

Kosten

5.600 € Gebührenfür die Weiterbildungsmaßnahme
  200 € Prüfungsgebühr

In den Kosten sind die Lehrmittel (Schulungsunterlagen der Dozenten), sowie das Praxisbegleitheft für den theoretischen und praktischen Unterricht enthalten.  

Hinzu kommen Kosten für zusätzliche Lehrmittel, Verpflegung und Übernachtung während der  Unterrichtsblöcke an der Weiterbildungsstätte.

Die Zahlung der Gebühren kann nach Absprache mit der Weiterbildungsstätte in Raten oder als einmaliger Betrag erfolgen.

Fördermöglichkeiten bestehen in Form von Meister-BAföG für Pflegeberufe oder Begabtenförderung.
Förderungsanträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden.

Bei Abmeldung des Teilnehmers wird die Anmeldegebühr nicht erstattet! 

Bricht ein Teilnehmer die Weiterbildungsmaßnahme ab, fallen unabhängig von dem Grund des Abbruchs folgende Gebühren an:

  • bis 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung 500 €
  • ab Beginn der Weiterbildung innerhalb des ersten Weiterbildungsjahres 2.550 €
  • ab Beginn des zweiten Weiterbildungsjahres 5.600 €

Starttermine

  • 01.10.2024
  • 01.10.2025
  • 01.10.2026
  • 01.10.2027

Fortbildungspunkte

Sie erhalten Fortbildungspunkte bei der Registrierung beruflich Pflegender (RbP) GmbH mit Sitz in Berlin.
WBS Ident. Nr. 20091173

Anmeldung

Verbindliche Anmeldung zum/zur

Der Verein für Dialyse- und Transplantationsmedizin gGmbH (vdt.ulm gGmbH) ist mit Freistellungsbescheid Finanzamt Ulm vom 18.01.2022 nach § 60 a Abs.1AO von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit.

Angaben zum/zur Teilnehmer/in

Hinweis:

Bitte achten Sie auf eine korrekte Rechnungsadresse und evtl. notwendige interne Angaben, wie beispielsweise Abteilung, Personalnummer oder Kostenstelle, um spätere kostenpflichtige Korrekturen zu vermeiden.

Rechnungsadresse

Weicht die Rechnungsadresse von Ihren Kontaktdaten ab? *

Anmeldung

Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular auf unserer Website unter

www.wbs-ulm.de/anmeldung/

Ein Angebot der staatlich anerkannten
nephrologischen Weiterbildungsstätte Ulm.

Käppelesweg 8
89129 Langenau

Ansprechpartnerin:
Marion Bundschu

Telefon:
+49 7345 22933

E-Mail:
info@wbs-ulm.de