Über uns

Die Fort- und Weiterbildung für nephrologisches Personal hat in Ulm eine lange und sehr erfolgreiche Tradition. Seit 1972 führen wir die berufsbegleitende Fachweiterbildung zur Erlangung der Bezeichnung Schwester/Pfleger für Nephrologie durch.

Im Jahr 1995 wurde die Weiterbildungsstätte von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und vom Regierungspräsidium Tübingen staatlich anerkannt. Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Weiterbildungsstätte mit Bescheid vom 25.11.1995, Az.: 62-4/3807/ Ulm / Nephrologie staatlich anerkannt.

  • Aktuelle Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Nephrologie für Personen mit Berufserlaubnis nach Pflegeberufegesetz (Weiterbildungsordnung-Nephrologie) vom 19.12.2000 (GBI 2001 S.85) BWGültV Sachgebiet 2123-5
  • Änderungen: 25.01.2012; 10.01.2014; 04.03.2016; 19.11.2019 (GBl. S. 463) 1.1.2020; 16.2.2021 durch G v. 4.2.2021 (GBl. S. 77).
  • Zuletzt geändert durch Art. 9 Nr. 1 G zur Errichtung einer Landespflegekammer und zur Änd. weiterer Rechtsvorschriften vom 13.6.2023 (GBl. S. 171) Gültigkeit bis 31.12.2028
  • Der aktuellen DKG-Empfehlung v. 09.03.1995; 20.09.2011; 29.09.2015; 03./04.07.2023
  • Dem Kompetenzbasierter Rahmenlehrplan für die Nephrologische Fachweiterbildung (BANP 2012)
  • In Anlehnung an den Europäischen Kernlehrplan der EDTNA/ERCA vom 09.01.1993

Die WBS Ulm ist als Weiterbildungsstätte für Praxisanleitung (DKG) mit Wirkung zum 1.10.2017 anerkannt. Die Weiterbildung erfolgt nach der Empfehlung der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) vom 29.09.2015; 19.06.2019.

Die WBS Ulm führt seit 1996 jährlich die Kurse Nephrologie 1 und 2 immer im November durch.

Die WBS-Ulm wurde am 05.06.02 von der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Durchführung des Curriculum Dialyse mit anschließender Prüfung ermächtigt.

Die WBS-Ulm ist seit dem 28.12.12 von der Deutschen Gesellschaft für angewandte Hygiene in der Dialyse (DGAHD e.V.) 2012-01-00 für die Durchführung und Prüfung des Hygienebeauftragte/n nephrologische Pflege akkreditiert. Die WBS Ulm ist im Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung Baden-Württemberg (LN WBB) Mitglied. Sie führt Qualifizierte Weiterbildungsberatung oder Fortbildungsberatung durch.

Unsere Historie

Hier finden Sie eine kurze chronologische Aufstellung der Entwicklung unserer Weiterbildungsstätte. Wie Sie erkennen verfügen wir über eine lange Tradition und somit über viel Erfahrung in Bereich der nephrologischen Pflege. Tradition und Innovation.

Beginn mit dem ersten einjährigen Fachkurs in Ulm

Beginn mit dem ersten zweijährigen Fachkurs in Ulm

Aktive Mitarbeit in diversen Arbeitsgruppen zur Entwicklung der DKG Weiterbildungsempfehlung für die (Fach)Schwester/Pfleger für Nephrologie

Staatliche Anerkennung der Weiterbildungsstätte Ulm

Ermächtigung zur Durchführung der Übergangsregelung und Prüfungen. Es wurden über 500 Teilnehmer im Rahmen der Übergangsregelung von uns geprüft.

Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Weiterbildung

Bundesweite Durchführung der DKG Übergangsregelung

Weiterbildungsverordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg

Akkreditierung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Durchführung des Fortbildungscurriculums „Arzthelfer(in) in der Dialyse“

Relaunch der Nephrologischen Fachtagung Ulm

Mitarbeit bei der DKG Empfehlung „Kompetenzbasierter Rahmenlehrplan für die Nephrologische Fachweiterbildung“

Akkreditierung Hygienebeauftragte(r) nephrologische Pflege durch die DGAHD e.V.

Die WBS Ulm ist als Weiterbildungsstätte für Praxisanleitung (DKG) mit Wirkung zum 1.10.2017 anerkannt. Die Weiterbildung erfolgt nach der Empfehlung der DKG ( Deutsche Krankenhausgesellschaft) vom 29.09.2015

Gründer

Prof. Dr. Dieter Bundschu

Die Nephrologische Weiterbildungsstätte Ulm, die 1979 mit dem ersten Fachkurs Nephrologie startete, war eine Herzensangelegenheit meines Mannes. Für ihn waren die gut qualifizierten Pflegekräfte die Säulen der Dialyse, ohne die eine patientenorientierte Dialyse nicht möglich ist. Der Dialog im gesamten therapeutischen Team und die Wertschätzung für die Arbeit der Mitarbeiter waren für ihn unverzichtbar.
Seit 1995 ist die Weiterbildungsstätte zusätzlich staatlich anerkannt und wird von mir, Marion Bundschu, geleitet. Sein Lebenswerk wird somit weitergeführt.

Unsere Leitung

Die Leitung der Einrichtung ist in zwei Hauptbereiche gegliedert. Das gewährleistet, dass alle relevanten Schlüsselpositionen durch kompetente Personen vertreten sind.

Pflegerische Leitung:

Marion Bundschu

Geschäftsführerin,Gesellschafterin
und Pflegerische Leitung
m.bundschu@wbs-ulm.de

Ines Schulz Merkel

stellv. Pflegerische Leitung
i.schulz-merkel@wbs.de

Ärztliche Leitung:

PD Lars Rothermund

Dr. Michael Dominik Weimer

Beratender Beirat:

Prof. Frieder Keller

PD Lars Rothermund

PD Clemens Grupp

Hans-Martin Schröder

Udo Irmer

Kooperationshäuser

Hier finden Sie eine Liste unserer langjährigen Kooperationshäuser aus ganz Deutschland und Österreich.
Wir freuen uns jederzeit auf weitere Partner, melden sie sich gerne bei uns.

Referenten

Uns stehen über 100 Referenten aus den verschiedensten Fachbereichen für die Schulungen zur Verfügung. Im Unterricht legen wir großen Wert auf Praxisbezug und modernes lebendiges Lernen. Alle Veranstaltungen werden in kleinen Gruppen durchgeführt, um der Diskussion ausreichend Raum zu geben. Die umfangreichen Seminarunterlagen werden den Teilnehmern zu Beginn der Schulung ausgehändigt.

Wir legen Wert auf modere Lehrmethoden der Erwachsenenbildung und setzen dafür die entsprechenden Medien ein. Unsere Dozenten sind qualifiziert und werden durch die Teilnehmer und die Schulleitung evaluiert.

Träger der WBS Ulm

Der Träger ist der Verein für Dialyse- und Transplantationsmedizin gGmbH (vdt.ulm gGmbH). Der vdt ist mit Freistellungsbescheid Finanzamt Ulm vom 18.01.2022 + 07.03.2024 nach § 60 a Abs.1AO von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Körperschaft fördert unter anderen folgende gemeinnützige Zwecke die auch in der Satzung verankert sind:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der der Studentenhilfe nach § 51, 59, 60 und 61 AO
  • 
Spenden können für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden