Fördermittel2023-12-21T10:17:41+01:00

MÖGLICHE FÖRDERUNGEN FÜR IHRE

WEITERBILDUNG

Informieren Sie sich über die möglichen Förderungen für Ihre Weiterbildung.

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH

Die Stiftung Begabtenförderung beruflicheBildung gGmbH (SBB) spricht begabte junge Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung an, die mehr aus ihrem Beruf machen wollen (Stipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung). Ziel ist, aus Fachkräften die Führungskräfte von morgen zu machen. Es ist ein Vollzeitoder ein berufsbegleitendes Studium möglich.

Stipendien der Begabtenförderung berufliche Bildung

Die Stipendien der Begabtenförderung berufliche Bildung sind möglich für:

  • Absolventen einer dualen Berufsausbildung, das bedeutet, einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und
  • Absolventen eines bundeseinheitlich geregelten Gesundheitsfachberufes.
  • Seit Juli 2008 existiert ein Aufstiegsstipendium für ein Hochschulstudium. Berufsabsolventen, die in der Ausbildung und danach in einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit besondere Leistungen gezeigt haben, können sich für ein Aufstiegsstipendium bewerben.
  • Das Stipendium fördert ein Studium bis zu einem ersten Abschluss. Für dieses Programm ist keine Altersgrenze vorgesehen.

Voraussetzungen Antragsteller

Sie erfüllen die Voraussetzungen, wenn…

  • Sie eine Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben, oder
  • besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben, oder
  • von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden und bei Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Voraussetzung des Maßnahmenträgers

  • fachbezogene berufliche Weiterbildungen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Techniker, Fachwirte)
  • fachübergreifende Maßnahmen, die der Entwicklung folgender Kompetenzen dienen: allgemeine berufliche Kompetenzen, soziale Kompetenzen, Persönlichkeitsbildung

Höhe des Fördergeldes

Es können Zuschüsse von jährlich bis zu 2000 Euro für die Finanzierung anspruchsvoller Weiterbildung gezahlt werden. Die Stipendiaten tragen einen Eigenanteil an den Weiterbildungskosten von 10 % pro Jahr. Die maximale Förderdauer liegt bei 3 Jahren. Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Mehr Infos zur Begabtenförderung

Begabtenförderung für MFA

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist als zuständige Stelle für die Vergabe der Stipendien an Medizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnis in ihrem Kammerbereich eingetragen war, verantwortlich. In diesem Zusammenhang ist sie für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung aller Interessenten, Bewerber und Stipendiaten zuständig.

Die Landesärztekammer stellt sicher, dass möglichst alle potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten über die Möglichkeit des Stipendiums informiert werden. Dies sind alle Absolventen der Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten, die einen Ausbildungsabschluss mit der Note 1,9 oder besser oder 87 Punkte nachweisen können oderdie bei einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene erfolgreich teilgenommen haben (Plätze 1-3).

Bewerben kann sich jeder Interessent, welcher die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt:
Die Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der geplanten Aufnahme noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. Durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Da regelmäßig mehr Bewerbungen vorliegen, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, führt die Landesärztekammer ein internes Auswahlverfahren durch. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Kontaktdaten:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Begabtenförderung
Frau Magdalena Schnitzler
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart
Tel.: 0711/76989-52
Fax: 0711/76989-50

Teilnehmer aus anderen Bundesländern wenden sich an ihre zuständige Ärztekammer.

Mehr Infos zur Fortbildung für MFA Ambulante Dialyse

Bildungscheck

Der „Bildungsscheck“ kann (meist in Höhe von 750 Euro) in einzelnen Bundesländern beantragt werden.

Bildungsurlaub

In einigen Bundesländern kann der Arbeitnehmer für 5 Arbeitstage pro Jahr bezahlten Bildungsurlaub erhalten. Wichtig für die Antragstellung ist der Wohnort des Antragstellers. In folgenden Bundesländern gelten derzeit Bildungsurlaubsgesetze o. Ä.:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Mecklenburg Vorpommern
  • Nordrhein Westfalen
  • Rheinland Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen Anhalt
  • Schleswig Holstein

In Baden Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

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