Staatlich anerkannte Fachweiterbildung Nephrologie (DKG)

Zweijährige / dreijährige berufsbegleitende Weiterbildung zur Erlangung der Berufsbezeichnung nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Berufen der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege auf dem Gebiet der Nephrologie vom 19.12.2000 (GBI 2001); Änderung 25.01.2012; Änderung 10.01.2014; 04.03.2016; 17.02.2021 (Weiterbildungsverordnung –Nephrologie)

  • Staatlicher Anerkennung vom 25.11.1995 ; Az.: 62-4/3807/ulm/Nephrologie, RP Tübingen
  • DKG Empfehlung vom 09.03.1995 und Überarbeitung 20.09.2011 & 29.09.2015
  • In Anlehnung an den europäischen Kernlehrplan der EDTNA/ERCA vom 19.11.1993
  • Kompetenzbasierter Rahmenlehrplan Nephrologische Fachweiterbildung BANP 2012

Die Weiterbildung soll die in der nephrologischen Pflege tätigen Pflegeberufe berufsbegleitend über die Dauer von 2 bzw 3 Jahre mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten der nephrologischen Krankenpflege vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Einstellungen vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden spezielle Kompetenzen, Kenntnisse, Verhaltensweisen und Einstellungen vermittelt. Gerade die Langzeitbetreuung der chronisch kranken Menschen in den verschiedenen Lebensphasen erfordert eine hohe Sozial- und Handlungkompetenz zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben. Aufgabenschwerpunkt liegen heute in der Verbesserung der Lebensqualität und der Rehabilitation nephrologischer Patienten sowie der Prävention und der Früherkennung von kurzfristigen und langfristiger Probleme. Die Pflegekräfte erwerben die notwendigen Kompetenzen, um mit den erworbenen theoretischen und praktischen Fähigkeiten entsprechend ihrer Verantwortlichkeit qualifiziert zu handeln.

Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes besitzt und nachweist, dass er nach Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet der Weiterbildung tätig war.
1.) Abgeschlossene dreijährige Krankenpflege-/ Kinderkrankenpflegeausbildung oder Gesundheits-, Krankenpfleger(in).
1.2. Abgeschlossene dreijährige Altenpflegerin / Altenpflegers (AltPflAPrV)
a. Zeugnis der Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung.
b. Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz (KrpfG) oder
(AltPflAPrV).
2.) Mindestens zweijährige Tätigkeit in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, davon mindestens 6 Monate in der Nephrologie.
3.) Anrechenbarkeit von Basis Modulen (BM) und Moduleinheiten (ME) nach DKG
Sofern eine Teilnehmende Module im Rahmen einer anderen pflegerischen DKG-Weiterbildung nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat, können diese auf Antrag der Teilnehmenden von der Leitung der Weiterbildung angerechnet werden, wenn die Gleichwertigkeit zur DKG-Empfehlung gegeben ist.
Absolvierten Anteile aus anderen Qualifikationen (Praxisanleitung, PDL etc.), dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. Die Notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei der WBS.
4.) Gesonderte Regelung:
Gleichwertige Bildungsabschlüsse wie z. B. Bachelor of since nursing
Med. Assistenzberufe und Altenpfleger(in).

Die Weiterbildungsmaßnahme wird unter der Verantwortung der staatlich anerkannten nephrologischer Weiterbildungsstätte Ulm berufsbegleitend in Zusammenarbeit mit den kooperierenden und Weiterbildungs-teilnehmern entsendenden Einrichtungen (Kliniken, gemeinnützige Dialyseeinrichtungen, Dialysepraxen) durchgeführt. Mit der entsendenden Einrichtung wird ein Kooperationsvertrag geschossen.
Die Weiterbildung umfasst 720 theoretische und fachpraktische Unterrichtsstunden.

Der Präsenzunterricht erfolgt in 8 Wochenblöcken von (5-6 Unterrichtstagen) an der Nephrologischen Weiterbildungsstätte Ulm. Die umfangreichen Schulungsunterlagen werden den Teilnehmern zu Beginn der Blockwochen ausgehändigt. Der vertiefende zusätzliche Fachpraktische Unterricht dient der Vertiefung, Umsetzung und Einübung der in der theoretischen Unterrichten vermittelnden Themenbereiche.

INHALTE:
  • Praxisgespräche
  • klinische Visiten und Demonstrationen und ist in Form von Gruppen- und Einzelunterricht durchzuführen.Der Unterricht besteht aus:
  • Vorträgen,
  • Referenten
  • Kleingruppenarbeit
  • Praxisaufgaben um theoretische Kenntnisse in die Praxis zu transferieren.Er wird unter der Verantwortung der Weiterbildungsstätte in diesen Einrichtungen durchgeführt, insoweit dort die medizinischen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen. Einzelabschnitte des fachpraktischen Unterrichts (z.B. Unterweisung in der Behandlung und Pflege nierentransplantierter Patienten) werden nach Absprache an der Weiterbildungsstätte Ulm absolviert, wenn die medizinischen Voraussetzungen (z.B. Transplantationseinheit) in der entsendenden Einrichtung nicht vorliegen. Der Fachpraktische Unterricht erfolgt nach Absprache in Anlehnung an das Praxisbegleitheft und dauert in der Regel 6 Wochen in 2 Jahren. Das Praxisbegleitheft dient zur Planung und Dokumentation der Maßnahme.
Bereich I: Kernkompetenzen der nephrologischen Pflege

1.1 Menschen mit Nierenerkrankung Betreuung und begleiten (120 Std)
Chronische Niereninsuffizienz / Konservative Behandlung
Praktisch Nephrologische Ambulanz
Prädialytische Phase / Krankheitslehre
Diabetes und Niere

1.2 Extrakorporale Blutreinigungsverfahren bei nierenkranken Menschen durchführen (120 Std.)

Terminales Nierenversagen / Hämodialyse
Hygiene „Hygienebeauftragte/r in der nephrologischen Pflege“
Praktisch Technik der Blutreinigungsverfahren
Ernährung
Praktisch Notfallmedizin

1.3 Peritonealdialyse bei Menschen mit Nierenerkrankungen durchführen (100 Std.)

Formen der Peritonealdialyse
Praktisch Peritonealdialyse / Heimhämodialyse

Bereich II: Pflegerisches Handeln in speziellen Situationen

2.1 Menschen mit Transplantation betreuen und begleiten (50 Std.)
Praktischer Unterricht Nierentransplantation

2.2 Spezielle extrakorporale Blutreinigungsverfahren bei erkrankten Menschen durchführen (60 Std.)

Spezielle Therapien Hämofiltration / Hämodiafiltration/ / Plasmapherese, Lipidaherese etc.
Praktisch: Spezielle Therapieverfahren

2.3 Nierenkranke Kinder betreuen und begleiten (10 /40 Std.)
2.4 Palliative Betreuung / Sterbebegleitung

Bereich III: Rahmenbedingungen und Kontext der Fachpflege Profession der Fachpflege ausüben und weiter entwickeln

3.1 Profession der Fachpflege ausüben und weiterentwickeln (60 Std.)

Grundlagen der nephrologischen Pflege (Geschichte und Berufskunde)
Rechtliche Aspekte
Ethik
Ethnische und kulturelle Einflüsse
Forschung / Facharbeit
Prozesse strukturieren und organisieren (60 Std.)
Pflegeprozess / Pflegemodelle / Methoden der Pflege
Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement
Administration, Ausstattung, Organisation, Vorratshaltung und Dokumentation

3.2 Psychologische Aspekte der nephrologischen Pflege

Bereich IV: Sich selbst im beruflichen Handeln wahrnehmen

4.1 Menschen zu Selbstmanagement/ -behandlung führen (70 Std.)
– Der Lehr – Lern – Prozess / Edukation
– Auswirkungen der chronischen Erkrankung
– Kommunikation

4.2 Selbstbehandlung und Heimdialyse

Schulung und Beratung / Anleitung durchführen (70 Std.)

5.1 Spezielle Unterrichtsangebote

Alle Teilnehmer welche die 2 jährige Fachweiterbildung Nephrologie bei uns erfolgreich absolviert haben erhalten die Bezeichnung „Hygienebeauftragte in der nephrologischen Pflege“ automatisch mit Ihrem Zeugnis. Für den Praxisanleiter werden 100 Std. angerechnet. Die fehlenden 100 Std. für den Praxisanleiter können zusätzlich in 2 Modulen erworben werden.

Die praktische Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend durch qualifizierte Mitarbeiter ( Mentoren / Praxisanleiter) der entsendenden Einrichtungen unter Anleitung und Aufsicht der pflegerischen Leitung der Weiterbildungsstätte Ulm nach Absprache mit der Leitung des jeweiligen Einsatzbereiches an obligatorischen und fakultativen Einsatzorten.
Der Einsatz der Teilnehmer hat in mindestens vier der folgenden Bereiche zu erfolgen.

  • Konservative stationäre Behandlung (Fakultativ) 75 Stunden
  • Konservative ambulante Behandlung (nephrologische Ambulanz).  Obligatorisch ( Pflicht ) 75 Stunden
  • Chronische Hämodialyse- oder Peritonealdialyseabteilung. Obligatorisch  ( Pflicht ) 12 Wochen
  •  Trainingsabteilung für Hämodialyse oder Peritonealdialyse. (Fakultativ) 75 Stunden
  • Abteilung für akute Dialysebehandlung und Behandlung mit Spezialverfahren. (Fakultativ) 75 Stunden
  • Nierentransplantation. (Fakultativ) 75 Stunden oder 1-2 Fallbegleitungen
  • Pädiatrische Nephrologie.  (Fakultativ) 75 Stunden für Kinderkrankenschwestern / pfleger obligatorisch
  • Diabetische Schwerpunktpraxis (Fakultativ) 37,5 StundenSollte eine entsendende Einrichtung nicht über 4 der oben genannten Bereiche verfügen, wird der vorgeschriebene praktische Einsatz in Form einer Hospitation durch die Weiterbildungsstätte sichergestellt.

Anmeldung schriftlich an:

Der Antrag zur Aufnahme in die Weiterbildung ist an die Leitung der Weiterbildung schriftlich mit den vollständigen Unterlagen zu richten.

Postanschrift:
Weiterbildungsstätte Ulm /WBS Ulm
Frau Bundschu
Käppelesweg 8
89129 Langenau

Tel.: 07345 / 22933
Fax 07345 / 7540

info@wbs-ulm.de
www.wbs-ulm.de

Folgende Unterlagen (keine Originale senden!) sind der Anmeldung beizufügen:
1. Zeugnis der Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung, Altenpflege / Gesundheits-, Krankenpfleger(in) beglaubigt.
2. Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz beglaubigt.
3. Zeugnis(se) und Zwischenzeugnis über die Voraussetzungen der zweijährigen Berufserfahrung in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, davon mindestens 6 Monate in der Nephrologie.
4. Einverständniserklärung des Arbeitgebers über Dienstbefreiung für die Blockunterrichte /
Kooperationsvereinbarung. (Vorlage der WBS)
5. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild.
6. Beglaubigte Heiratsurkunde bei Namensänderung.
7. Verrechnungsscheck über € 300.- Anmeldegebühren, die bei Ablehnung rückerstattet, bei Annahme auf
die Weiterbildungsgebühren angerechnet werden. (nach Rücksprache mit der WBS)
8. Alle Kontaktdaten des Teilnehmers (Adresse, Tel., Mobil, Mail …) und der entsendeten Einrichtung.
9. Adresse des Rechnungsempfängers. Ratenzahlung ist nach Absprache möglich
10. Unterlagen (Kopie) der Anträge falls Meister Bafög oder Begabtenförderung etc. beantragt wurde

  • Ärzte & Fachärzte
  • Fach- und Gesundheits- und Krankenpflegekräfte
  • Techniker, Sozialwirt, Ernährungsberater hier streichen
  • Ökotrophologin, Ernährungsberater
  • Sozialarbeiter, Sozialwirt
  • Kommunikationstrainer
  • Lehrer für Krankenpflege
  • Qualitätsmanager,
  • Hygienefachkräfte
  • Notfallsanitäter

Die Prüfung besteht aus einem schriftlich-theoretischen, einem mündlich-theoretischen und einem praktischen Teil. Sie wird von einem Prüfungsausschuss an der Weiterbildungsstätte abgenommen, der aus einem Medizinalbeamten als Vorsitzenden, der Leitung der Weiterbildungsstätte, einem Facharzt der Weiterbildungsstätte und 2 Lehrkräften, davon mindestens eine Pflegekraft, besteht und mit Mehrheit entscheidet. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.

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Nephrologische
Weiterbildungsstätte Ulm
Träger: vdt Ulm Ulm gGmbH.

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Fax +49 (0) 7345 7540
info@wbs-ulm.de

Ansprechpartnerin:
Marion Bundschu

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